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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Bitte beachten Sie:
Ein Mandatsverhältnis mit unserer Kanzlei kommt erst mit einer schriftlichen Annahmebestätigung zustande, da wir durch die
Berufsordnung zur Überprüfung eines etwaigen Interessenkonfliktes vor Mandatsannahme verpflichtet sind.
Sollte die Gefahr bestehen, dass laufende Fristen versäumt werden, so bitten wir um eine sofortige telefonische Kontaktaufnahme
mit unserer Kanzlei. Anderenfalls können wir für eine Fristversäumnis keine Haftung übernehmen.
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Sackstraße 6 (Eingang Sackstraße 4) A-8010 Graz
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